AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 24.02.2024
1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) des Yoga und Bewegungsangebotes vom Movement Loft Linz, Inhaberin Mag.(FH) Natalie Lang, Freistädterstraße 336, 4040 Linz.
Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote vom Movement Loft Linz unabhängig von dem Ort, der Zeit und der Art ihrer Durchführung, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.
2. Nutzungsrecht
- Mit der Anmeldung an einer offenen Klasse, einem Semesterkurs, Kurs, Workshop oder einer Einzelstunde (privat oder in der Gruppe) ist der/die Kund:in berechtigt, die jeweiligen Räumlichkeiten zu den angebotenen Kurszeiten zu nutzen und diese vor bzw. nach der Einheit zum Umziehen zu nutzen.
- Es ist dem/der Kund:in strengstens untersagt vor oder nach der Einheit das Fitnessstudio zu nutzen – weder die Geräte dessen, Räumlichkeiten noch Saunalandschaft. Es stehen den Teilnehmer:innen vom Movement Loft Linz gekennzeichnete Spints und eine Garderobe zum Umziehen zur Verfügung. Die WC Anlagen können mitgenutzt werden.
- Dem/Der Kund:in stehen grundsätzlich alle Leistungen vom Movement Loft Linz offen. Ein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen besteht jedoch nicht. Für Workshops und Yogakurse gelten begrenzte Teilnehmer:innenzahlen. Sofern für bestimmte Leistungen besondere persönliche Bedingungen vorausgesetzt sind, müssen diese von dem/der Kund:in erfüllt werden. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, so besteht keine Verpflichtung zur Leistungserbringung durch Natalie Lang.
- Eine Teilnahme an Yogaklassen und Workshops ist nur möglich, wenn der/die Kund:in pünktlich zur angegebenen Anfangszeit im Studio erscheint. Nach Beginn kann aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Teilnehmer:innen niemand mehr eingelassen werden.
- Der/die Kund:in hat sich in den Räumlichkeiten des Studios stets so zu verhalten, dass es zu keiner Störung des Ablaufes der Stunden/Workshops kommt, die Einrichtung der Räumlichkeiten pfleglich behandelt werden und es zu keiner Beeinträchtigung der anderen Teilnehmer kommt. Während einer Stunde ist absolute Ruhe einzuhalten und jegliche Störung, insbesondere durch mobile Geräte, zu vermeiden.
- Der/Die Kund:in hat sich an diese Regeln im Interesse aller Teilnehmer:innen zu halten. Bei groben Verstößen des/der Kund:in gegen die allgemeinen Bedingungen oder sonstige Drohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, mangelnde Hygiene etc. kann es zum Ausschluss aus dem Kurs / Workshop kommen, ohne dass dies zu einer Rückerstattungspflicht führen würde.
- Zur Vermeidung von Konflikten unter den Teilnehmer:innen und zur Wahrung der Ruhe und des ordentlichen, ungestörten Ablaufes wird dem Movement Loft Linz darüber hinaus das Recht eingeräumt, ohne Angabe von Gründen die (weitere) Leistungserbringung abzulehnen. Diesfalls sind noch nicht konsumierte Pässe (aliquot) zurückzuerstatten.
- Die ausgehängten Hausordnungen in den jeweiligen Unterrichtsräumlichkeiten sind zu beachten.
3. Vertragsarten und Konditionen
Der/Die Kund:in kann aus den nachfolgenden Pässen/Verträgen wählen:
- Einzel-Pass: Berechtigt abhängig vom dem konkreten Pass zur Teilnahme an einer einzelnen Unterrichtseinheit (Klasse) oder einem Workshop/Kurs.
- Pass 10er-Block: Berechtigt zur Teilnahme an zehn Klassen. Eine Gutschrift für nicht konsumierte Einheiten ist nicht möglich. Der Pass hat für 6 Monate Gültigkeit
- Laufzeitverträge für 12 Monate: („Mover Membership“, „Big Mover Membership“, „Pro Mover Membership“): Berechtigt zur Teilnahme an allen offenen Klassen für die Dauer des unbefristeten Vertrages für die jeweils angegebene Anzahl an Einheiten pro Monat („Mover Membership“ – 4 pro Monat, „Big Mover Membership“ – 8 pro Monat, „Pro Mover Membership“ – unbegrenzte Teilnahme). Es besteht eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten bzw. 6 Monaten bei Halbjahresverträgen. Die Laufzeitverträge können nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich zum letzten eines „Vertragsmonats“ unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich oder per E-Mail an hello@movementloftlinz.at gekündigt werden. Der Vertragsmonat beginnt am Tag des Abschlusses des Vertrages und endet am dem ziffernmäßig vorangehenden Tag des Folgemonats (Abschluss 5.12., Ende Vertragsmonat 4.1.). Wird der Vertrag nicht gekündigt so verlängert er sich jeweils um die zuvor gebuchte Laufzeit.
- Die Anpassung der Preise erfolgt jährlich jeweils zum 1. März nach dem österreichischen Verbraucherpreisindex VPI der Statistik Austria.
- Die Nichtnutzung des Angebots vom Movement Loft Linz aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen, die nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, berechtigt den/ die Kund:in nicht zur Reduktion oder Rückforderung seiner Zahlung.
- Die genannten Pässe können nicht verlängert oder in bar abgelöst werden. Pässe und Laufzeitverträge für Klassen können nicht übertragen werden (z.B. 10-er Blöcke). Das Nutzungsrecht ist nur im Falle einer Anmeldung für Workshops oder Personal Training Einheiten übertragbar, jedoch nicht nach Beginn desselben.
- Personal Training Einheiten können bis 24 Stunden vor Termin kostenlos storniert werden. Danach wird der Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
- Einzel-Pass für Workshop / Drop-In / Special Event
Berechtigt abhängig vom konkreten Pass zur Teilnahme an einer bestimmten Klasse oder einem Workshop.
- Yoga Retreat
Berechtigt zur Teilnahme am Retreat. Je nach Retreat wird in der Beschreibung genau angegeben, welche Leistungen inkludiert sind uns welche von der/dem Kund:in selbst organisiert werden müssen.
- Dem/der Kund:in steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit nachweisen kann.
- Sollte das oben definierte gesundheitliche Gebrechen die Inanspruchnahme der Leistungen vom Movement Loft Linz für zumindest 4 Wochen verunmöglichen so besteht das Recht des/der Kund:in unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung den Laufzeitvertrag mit sofortiger Wirkung für die Dauer der Erkrankung ohne Zahlungspflicht ruhend zu stellen.
- Sämtliche Preise sind auf der Website ersichtlich und verstehen sich als Endverbraucherpreis.
- Die Kursräume vom Movement Loft Linz haben eine begrenzte Teilnehmer:innenkapazität. Hier gilt das “First come, first serve” Prinzip.
- Über die Sommermonate (Juni – September) werden die wöchentlichen Klassen stark reduziert, in dieser Zeit steht den Mitgliedern (Laufzeitverträge) die online Bibliothek kostenlos zur Verfügung.
- Im Falle von Krankheit oder anderweitige Verhinderung der Yogalehrerin wird man sich bemühen eine Vertretung für die jeweiligen Yogaeinheiten zu organisieren. Sollte dies nicht gelingen, so kann eine Übungseinheit ausfallen. Der Ausfall einer Übungseinheit berechtigt die Teilnehmer:innen nicht zu einer Kürzung der gezahlten Beiträge.
- Für Yoga Retreats gelten folgende Stornokonditionen:
– bis zu 90 Tage vor Anreise: 3% Bearbeitungsgebühren.
– zwischen 60-90 Tage vor Anreise: Bezahlung von 50 % der gebuchten Leistungen.
– zwischen 0-60 Tage vor Anreise: keine Rückerstattung möglich.
4. Haftung vom Movement Loft Linz
- Der/Die Kund:in wird darauf hingewiesen, dass eine Haftung im Falle des Verlustes von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld ausgeschlossen ist.
- Die Inanspruchnahme von Leistungen vom Movement Loft Linz erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Das Movement Loft Linz haftet nicht für Unfälle bzw. daraus resultierende körperliche Schäden von Kund:innen. Auch für die Folgen unsachgemäß durchgeführter Übungen haftet das Movement Loft Linz nicht. Es wird diesbezüglich auf Punkt 5 verwiesen.
- Die Haftung vom Movement Loft Linz für Vermögens- und Sachschäden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern durch das Team des Movement Loft Linz keine Schäden durch die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten verursacht wurden.
5. Gesundheitszustand der Kund:innen
- Der/Die Kund:in erklärt mit dem Erwerb eines Produkts verbindlich, dass sie/er physisch gesund und psychisch stabil und den einschlägigen körperlichen und geistigen Anforderungen gewachsen ist und nur in einem solchen Zustand an Klassen oder Workshops teilnehmen wird. Die Teilnahme an Klassen oder Workshops unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder Medikamenten ist nicht gestattet. Die angebotenen Leistungen verstehen sich nicht als Therapie- oder Heilprogramm. Sie ersetzen in keiner Weise eine ärztliche Versorgung oder Verordnung von Medikamenten. Das Team des Movement Loft Linz ist berechtigt, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Prüfung oder eine Haftung für die Entscheidung auslösen würde, nach eigener Einschätzung des Gesundheitszustandes dem/der Kund:in die Ausübung von Klassen zu verwehren.
- Der/die Kund:in versichert mit seiner/ihrer Teilnahme, an keiner ansteckenden Krankheit zu leiden und dass den auszuführenden Yogaübungen keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Im Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren. Chronische Erkrankungen und andere körperliche oder psychische Leiden, die andere Teilnehmer:innen in ihrer Yogapraxis beeinflussen oder diese gefährden könnten, sind den Kursleitern jeweils vor Stundenbeginn mitzuteilen. Im Fall einer Schwangerschaft ist vor der Teilnahme durch die Kundin eine ärztliche Freigabe einzuholen.
6. Datenschutzbestimmungen
Daten des/der Kund:in werden zum Zweck der Vertragserfüllung eventuell für eigene Werbezwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Der/Die Kund:in ist damit einverstanden, dass seine/ihre Daten im EDV-System vom Movement Loft Linz für die Dauer von maximal 10 Jahren nach dem letzten Besuch im Studio gespeichert werden. Alle Angaben werden gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt.
- Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Vereinbarung
- Es bestehen keine Nebenabreden zu diesen AGB. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform ebenso ein Abgeben von Änderungen. Sollten einzelne Klauseln der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und der Vertrag bleibt im Grundsatz bestehen, wobei die unwirksame Klausel durch eine Klausel ersetzt wird, die dem Zweck der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Schriftlichkeitserfordernis wird durch eine Übermittlung als Email gewahrt. Sofern der/die Kund:in eine Emailadresse bekanntgegeben hat, können alle Nachrichten zwischen den Vertragsparteien durch Email erfolgen.
- Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Linz an der Donau, vereinbart.
- Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der Republik Österreich verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Linz an der Donau, vereinbart.